retrospektiv für die angestammte Tätigkeit ab dem 5. Mai 2011 und dies auf Dauer. Für ideale Verweistätigkeiten gelte die obige Einschätzung retrospektiv zumindest ab dem 27. Januar 2014, dem Datum der kreisärztlichen Untersuchung des Beschwerdeführers durch Dr. med. B.___. Zu einem ähnlichen Zeitpunkt, im April 2014, sei auch ein CRPS ausgeschlossen worden. Die Taggeldleistungen seien seitens der Beschwerdegegnerin gemäss Aktenlage auch bis am 31. März 2014 erbracht worden.