In einer Verweistätigkeit (unfallkausal) sei eine Arbeitsfähigkeit von 50 % (Leistung 50 %, Präsenzzeit 8,5 Stunden) gegeben. Für eine leidensadaptierte Tätigkeit sei gegenwärtig nur eine 50%ige Arbeitsfähigkeit vorstellbar, wobei sich hier die somatischen und psychischen Aspekte nicht addierten, sondern in der Gesamtschaut mit 50 % zu bewerten seien. Diese Bewertung gelte aus orthopädischer Sicht in Übereinstimmung mit der Begutachtung des Beschwerdeführers durch Dr. med. AT.___ retrospektiv für die angestammte Tätigkeit ab dem 5. Mai 2011 und dies auf Dauer.