Hinsichtlich der psychischen Gesundheitsstörung sei der Beschwerdeführer gegenwärtig deutlich eingeschränkt in seiner psychischen Stabilität, seiner Umgänglichkeit, seinem Selbstvertrauen und im Vertrauen zu Dritten. In Belastungssituationen könne die Affektkontrolle reduziert sein. Der Beschwerdeführer sei gegenwärtig nur begrenzt in der Lage, sich an von aussen vorgegebene Regeln und Routinen anzupassen und daran zu halten, neige eher zu Stereotypen und eigenwilligen Verhaltensweisen. Es bestünden jedoch gute intellektuelle Fähigkeiten zum Wissenserwerb und zur Wissensanwendung. Aktuell ergäben sich aus der oben stehenden Konstellation gegenwärtig auch Motivationsschwierigkeiten.