Die Schnittbildgebung im Kernspin zeige dann auch keinen wesentlichen Hinweis auf eine Pseudarthrose, sodass Dr. med. AW.___ die Problematik des Beschwerdeführers vielmehr auf die kontrakte Spitzfüssigkeit, die verbunden mit der diffusen Schmerzhaftigkeit und Schwellneigung für ein Residuum eines abgelaufenen komplex regionalen Schmerzsyndroms spreche, zurückführe. Der Beschwerdeführer lege noch Wert darauf, dass die Knochenheilung noch nicht eingetreten sei und dass diese herbeigeführt werden müsse, zusammen mit der Achskorrektur. Dies sei ihm auswärts gesagt worden. Dr. med. AW.___ verweise auf die Kompetenz der Kollegen.