Es wäre höchstens eine sitzende Tätigkeit für maximal vier Stunden mit hochgelagertem Bein denkbar. Dann bestehe jedoch noch das Problem des Erreichens des Arbeitsplatzes. Die Beschwerden nur auf eine somatoforme Schmerzstörung zurückzuführen, sei jedoch nicht gerechtfertigt. Der Beschwerdeführer habe einen gebrauchsunfähigen Fuss und es sei keine körperliche Belastbarkeit mehr gegeben. Weiterhin sei hier kein leichtes Unfallgeschehen/gewöhnlicher Sturz vorgelegen, sondern ein massives Trauma des Fusses/OSG mit Luxation. Hinzu sei die primäre Fehldiagnose gekommen, wodurch eine primäre Osteosynthese der Talusfraktur nicht mehr möglich gewesen sei.