_, Facharzt für Chirurgie, Fusschirurgie, hielt im Bericht vom 1. Mai 2015 unter anderem fest (Beschwerdebeilage Vertretung des Beschwerdeführers Nr. 15), es bestünden zum jetzigen Zeitpunkt beim Beschwerdeführer ein deutlich geschwollenes OSG und USG, Krallenzehen D 2 - 5 und ein Hallux malleus. Die Pro- und Supination seien schmerzbedingt aufgehoben und es bestünden eine Spitzfussstellung von 0-20-30 ° sowie ein Druckschmerz über der Ferse medialseitig. Die Fusspulse seien nicht palpabel (S. 4).