Die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes auf kurze Zeit wäre ihm gegebenenfalls zumutbar. Es werde die Einholung eines fachärztlichen Gutachtens auf dem Gebiet der Orthopädie/Unfallchirurgie empfohlen. Es gebe keinen Hinweis auf Aggravation oder sekundären Krankheitsgewinn. 6.40 Dr. med. AV.___, Facharzt für Chirurgie, Fusschirurgie, hielt im Bericht vom 1. Mai 2015 unter anderem fest (Beschwerdebeilage Vertretung des Beschwerdeführers Nr. 15), es bestünden zum jetzigen Zeitpunkt beim Beschwerdeführer ein deutlich geschwollenes OSG und USG, Krallenzehen D 2 - 5 und ein Hallux malleus.