Dem Beschwerdeführer sei die Operation einer Amputation im Unterschenkelbereich mit prothetischer Versorgung als mögliche Lösung präsentiert worden. Eine rekonstruktive Massnahme im Bereich des Sprunggelenkes verbiete sich hingegen. Bezüglich der möglichen Einsetzbarkeit auf dem Arbeitsmarkt wäre dem Beschwerdeführer lediglich eine sitzende Tätigkeit für zwei bis drei Stunden täglich mit hochgelagertem Bein zumutbar. Hierbei bleibe allerdings noch zu beantworten, wie er den Arbeitsplatz erreichen sollte, da längere Fahrstrecken nicht möglich seien. Die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes auf kurze Zeit wäre ihm gegebenenfalls zumutbar.