Der Beschwerdeführer sei auf sein Schmerzleben fixiert. Auf dem Hintergrund der zugrundeliegenden Persönlichkeitsstörung könne er nicht adäquat mit seinen Schmerzen umgehen. Es liege auch ein primärer Krankheitsgewinn vor. Der Beschwerdeführer habe in der Arbeitswelt schon immer Mühe gehabt, sich schlecht behandelt gefühlt, diskriminiert, und habe sich ausser durch Kündigung kaum wehren können. Im Symptom Schmerz sei nun diese Rolle des Opfers fixiert und er könne aufgrund der zugrundliegenden Persönlichkeitsstruktur aus dieser Rolle kaum herausfinden.