Darin wurden die folgenden Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (S. 10): - Kombinierte Persönlichkeitsstörung mit selbstunsicheren und paranoiden Anteilen (ICD-10 F61.0) - Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (ICD-10 F33.1) - Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10 F45.41) Aufgrund der kombinierten Persönlichkeitsstörung, der depressiven Störung und der chronischen Schmerzstörung sei die Arbeitsfähigkeit in der freien Wirtschaft eingeschränkt. Der Beschwerdeführer sei auf sein Schmerzleben fixiert.