Idealerweise sollte das rechte Bein bei Bedarf hochgelagert werden können. Gemäss Tabelle 5.2 gebühre dem Beschwerdeführer bei einer mässigen OSG-Arthrose eine Integritätsentschädigung von 5 bis 15 %. Aufgrund der objektivierbaren Befunde mit mässiger Arthrose des OSG werde der Integritätsschaden mit 15 % festgelegt (S.A. 671). 6.32 Am 11. Februar 2014 (S.A. 681) hielten Prof. Dr. med. E.___, PD. Dr. med. AL.___, Leitender Arzt, und Assistenzarzt AM.___, Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates, [...], aufgrund der Nachkontrolle vom 27. Januar 2014 die Hauptdiagnose eines «persistierenden Schmerzsyndroms Rückfuss rechts