Die spezifische Persönlichkeitsstörung lasse sich nicht eindeutig einer Unterkategorie zuordnen, so dass er von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung ausgehe. Es seien etliche Persönlichkeitszüge vorhanden, wie sie bei der andauernden Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung beschrieben würden. So zeige der Beschwerdeführer eine andauernde misstrauische Haltung gegenüber der Welt und einen ausgeprägten sozialen Rückzug. Er berichte von einem andauernden Gefühl von Anspannung. Es bestünden eine ausgeprägte Selbstunsicherheit und abhängige Züge.