Es würden regelmässige Wundkontrollen durch den Hausarzt durchgeführt und der Fadenzug erfolge nach 14 Tagen. Es sei eine schmerz- und ergussabhängige Vollbelastung des Gelenkes möglich und die Gehstöcke könnten für zwei Wochen benützt werden. Für zwei Wochen sei der Beschwerdeführer arbeitsunfähig und in sechs Wochen erfolge eine klinische Kontrolle. 6.14 Dr. med. univ. B.___ führte am 26. Juni 2012 aus (S.A. 254), aufgrund der unklaren Schmerzproblematik könne aktuell eine Operation nicht befürwortet werden. 6.15 Prof. Dr. med.