Vor dem Austritt seien noch Anpassungen eines gespaltenen Softcasts als Lagerungsschiene erfolgt. Der Beschwerdeführer sei in gutem Allgemeinzustand und reizlosen trockenen Wundverhältnissen nach Hause entlassen worden. Die Arbeitsunfähigkeit von 100 % bestehe für mindestens zehn Wochen postoperativ. 6.11 Prof. Dr. Dr. med. U.___ und Dr. med. X.___, Assistenzarzt, Behandlungszentrum Bewegungsapparat Orthopädie, [...], hielten im Bericht vom 19. Oktober 2011 (S.A. 142) fest, der Beschwerdeführer stelle sich zur Dreimonatsnachkontrolle nach der Operation vor. Seit einer Woche könne er inzwischen wieder Velo fahren und schwimmen.