6.9 Dr. med. univ. B.___ führte am 28. Juni 2011 (S.A. 119) aus, die geplante Operation vom 29. Juni 2011 im [...] durch Prof. Dr. Dr. med. U.___ sei mit mindestens erforderlicher Wahrscheinlichkeit auf den Unfall vom 23. Juni 2008 zurückzuführen. Die aktuellen Beschwerden sowie die geplante Operation seien demgegenüber nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf den Unfall vom 5. Mai 2011 (Verknacksen des Fusses; vgl. S.A. 121) zurückzuführen. Die Arbeitsunfähigkeit ab 5. Mai 2011 könne vorläufig durch die Beschwerdegegnerin übernommen werden. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit sei abhängig vom postoperativen Verlauf und der konkret durchgeführten Operation.