Für körperlich schwere Tätigkeiten wie das Heben und Tragen von schweren Lasten über 30 kg sowie insbesondere das Ziehen und Stossen von schweren Lasten, wie sie in derzeitiger beruflicher Tätigkeit ausgeübt werden müsse, bestehe keine Arbeitsfähigkeit mehr. Für körperlich leichte bis mittelschwere wechselbelastende Tätigkeiten bestehe seit Anfang Januar 2009 eine ganztägige Arbeitsfähigkeit. Von medizinischer Seite werde die Eingliederung in eine andere, den Verletzungsfolgen angepasste Tätigkeit (körperlich leichte bis mittelschwere wechselbelastende Tätigkeit) dringend empfohlen. Von weiteren medizinischen Massnahmen sei keine wesentliche Verbesserung mehr zu erwarten.