Durch diese Verletzungen resultiere wahrscheinlich die bereits deutliche Bewegungseinschränkung im OSG, insbesondere der Pro- und Supination. Aufgrund der radiologischen und klinischen Befunde müsse auch ohne starke Belastung mittelfristig mit einer Arthrose gerechnet werden. Die Unfallkausalität für die Belastungsintoleranz und -einschränkung sei gegeben. Für körperlich schwere Tätigkeiten wie das Heben und Tragen von schweren Lasten über 30 kg sowie insbesondere das Ziehen und Stossen von schweren Lasten, wie sie in derzeitiger beruflicher Tätigkeit ausgeübt werden müsse, bestehe keine Arbeitsfähigkeit mehr.