6. Gestützt auf die Eingabe des Beschwerdeführers vom 25. November 2014 (A.S. 51 f.), mit der dieser u.a. um eine erneute Sistierung wegen den im IV-Verfahren stattfindenden psychiatrischen/rheumatologischen Begutachtungen ersuchen lässt, verfügt der Präsident des Versicherungsgerichts am 1. Dezember 2014 (A.S. 53 f.), die am 28. Oktober 2014 bewilligte Sistierung sei hinfällig geworden. Nach Einholen der Stellungnahme der Beschwerdegegnerin zum 4. Dezember 2014 (A.S. 55 f.) weist der Präsident des Versicherungsgerichts den erneuten Sistierungsantrag des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 12. Dezember 2014 (A.S. 57 f.) ab.