Die Beschwerdegegnerin schliesst mit Beschwerdeantwort vom 19. August 2014 (A.S. 30 ff.) auf Abweisung der Beschwerde. 5. Aufgrund des Gesuchs um Sistierung des Verfahrens durch den Beschwerdeführer vom 28. August 2014 (A.S. 44 f.) und der eingeholten Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 12. September 2014 (A.S. 48 f.), sistiert der Präsident des Versicherungsgerichts das Verfahren mit Verfügung vom 28. Oktober 2014 (A.S. 50) bis zum Vorliegen des Berichts der [...], in der sich der Beschwerdeführer zurzeit befinde.