Aufgrund persistierender Beschwerden wurden im Spital Schwyz mit Austrittsbericht vom 24. Juli 2008 sowohl eine mehrfragmentäre Talusfraktur als auch eine Wundheilungsstörung festgestellt (S.A. 7). Die Beschwerdegegnerin erbrachte die entsprechenden Versicherungsleistungen (S.A. 18). Nach dem Einholen verschiedener medizinischer Berichte erfolgte am 7. Januar 2009 eine kreisärztliche Untersuchung bei Dr. med. univ. B.___ (S.A. 39).