{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-04-10", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-187_2017-04-10.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=134092&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=28&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "a2441cceda47f3aafd712c7aecf611b4"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.187"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 10.04.2017 VSBES.2014.187"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 10.04.2017 VSBES.2014.187"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 10.04.2017 VSBES.2014.187"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenrente UVG"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:01:29", "Checksum": "f11c3d4701beff3a4723db0ce8191dca", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 10.04.2017 VSBES.2014.187\nRegeste:\nInvalidenrente UVG\n\n\n9.2.2 In Bezug auf das neurologische Teilgutachten von Dr. med. I.___ kann festgehalten werden, dass sich seine Einschätzungen und Befunde mit denjenigen von Dr. med. AA.___ vom 17. Oktober 2012 (vgl. E. II. 6.18 hiervor) decken. So führte Dr. med. AA.___ aufgrund der durchgeführten Abklärungen und Neurographie aus, er könne die Beschwerden und Beeinträchtigungen des Beschwerdeführers aus neurologischer Sicht nicht erklären und finde auch keinen typischen Befund für ein CRPS. Entsprechende Feststellungen sind sodann dem neurologischen Teilgutachten von Dr. med. I.___ zu entnehmen. So verneinte auch er das Vorliegen eines CRPS und einer primär neurogenen Ursache für die Schmerzen. Es finden sich somit zwischen ihnen keine unterschiedlichen Einschätzungen bzw. divergierende Diagnosestellungen. Daran vermag auch der Bericht des [...] vom 17. September 2013 (vgl. E. II. 6.27 hiervor) anlässlich der durchgeführten motorischen und sensiblen Neurographien nichts zu ändern, da diese im Wesentlichen normale Ergebnisse zeigten. Es ist ausserdem darauf hinzuweisen, dass sich anlässlich der MRI-Untersuchung vom 11. Februar 2013 (vgl. E. II. 6.22 hiervor) keine Nachweise einer ossären Demineralisation im Sinne eines Morbus Sudeck fanden und auch bei den am 17. September 2013 (vgl. E. II. 6.27 hiervor) durchgeführten motorischen und sensiblen Neurographien im Wesentlichen normale Ergebnisse zeigten (vgl. E. II. 6.27 hiervor). Ausserdem wurde die Durchführung einer erneuten Neurolyse durch Dr. med. AK.___, Interventionelle Schmerztherapie FMH, am 4. November 2012 als «nicht indiziert» beurteilt (vgl. E. II. 6.29 hiervor). Es ist folglich davon auszugehen, dass weitere neurologische Abklärungen nicht zu weiterführenden Ergebnissen geführt hätten. Dies wird durch die Ausführungen von Prof. Dr. med. AN.___ im Bericht des [...] vom 11. Februar 2014 (vgl. E. II. 6.32 hiervor) zusätzlich gestützt, da auch er von einer neurologischen Klinik/Entrapment des Nervus tibialis abriet. Gestützt auf diese Ausführungen erscheint die Feststellung von Dr. med. I.___ im Gerichtsgutachten schlüssig (A.S. 276), wonach auch unter Berücksichtigung der im Dossier vorhandenen Befunde auf neurologischem Fachgebiet keine Erkrankungen bestünden, die eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründen würden. Es müssten vielmehr lokale, mechanische Schmerzursachen vermutet werden, weshalb auf das orthopädische Gutachten verwiesen werde. Somit lässt sich die beim Beschwerdeführer vorliegende Schmerzproblematik am rechten Fuss nicht durch neurologische Symptome bzw. Ursachen/Befunde erklären.\nDie Ausführungen und Diagnosestellungen im neurologischen Teilgutachten von Dr. med. I.___ werden somit durch die medizinischen Vorakten gestützt.\n9.2.3 In Bezug auf das rheumatologische Teilgutachten von Dr. med. H.___ ist festzuhalten, dass er auf die in den medizinischen Vorakten verschiedentlich festgestellte Diagnose eines CRPS einging und darlegte, dass bei seiner heutigen Untersuchung Befunde fehlen würden, die auf ein noch florides CRPS zur Erklärung der Ruheschmerzen und insbesondere zur Begründung einer Arbeitsunfähigkeit in adaptierten Tätigkeiten hinweisen würden (A.S. 281). Der Rheumatologe Prof. Dr. med. AC.___ wies demgegenüber in seinem Bericht vom 4. Februar 2013 ein CRPS I des rechten Fusses aus (vgl. E. II. 6.21 hiervor). Dieser Diagnosestellung kann indes nicht ohne weiteres gefolgt werden, da seine Einschätzung einzig auf der Symptomatik und nicht näher konkretisierten «klinischen Befunden» beruht, jedoch weder auf einer eigenen Untersuchung des Beschwerdeführers noch auf Ergebnissen von bildgebenden Verfahren. Es kommt hinzu, dass im Bericht des [...] vom 12. Juni 2013 (vgl. E. II. 6.26 hiervor) aufgrund der durchgeführten Schmerzschwellenmessungen nur eine «möglicherweise» bestehende Entwicklung eines CRPS formuliert werden konnte, weshalb Letztere denn auch als Differenzialdiagnose ausgewiesen wurde. Somit fehlen auch hier hinreichende objektivierbare Befunde für die Diagnose eines CRPS. Ferner hielt Dr. med. AT.___ in Übereinstimmung mit Dr. med. H.___ bereits im Rahmen seines von der IV-Stelle in Auftrag gegebenen rheumatologischen Gutachtens vom 5. Dezember 2014 (vgl. E. II. 6.38 hiervor) fest, es fänden sich heute keine klinischen Zeichen eines floriden CRPS, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass dies das frühere Vorliegen einer derartigen Problematik nicht ausschliesse. Gestützt auf diese Vorbringen leuchtet ein, wenn Dr. med. H.___ in seinem Teilgutachten einen Status «nach fraglichem CRPS» des Fersenbeins rechts auswies und darlegte, er könne dieses retrospektiv weder ausschliessen noch beweisen (A.S. 281). Zur Einschätzung des Gutachters Dr. med. AT.___, wonach sich heute in Bezug auf das Skelettszintigramm vom 3. April 2014 sogar eine verminderte Speicherphase bezüglich des rechten Fusses zeige, was sehr wohl mit einem Status nach abgelaufenem CRPS, resp. einem Stadium III kompatibel sei (vgl. S. 41), führte Dr. med. H.___ aus, dies sei für ihn aufgrund der heutigen Schmerzsymptomatik sehr fraglich."}