{"Signatur": "SO_VSG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-04-10", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VSG_001_VSBES-2014-187_2017-04-10.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=134092&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=28&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "a2441cceda47f3aafd712c7aecf611b4"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VSBES.2014.187"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht 10.04.2017 VSBES.2014.187"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht 10.04.2017 VSBES.2014.187"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht 10.04.2017 VSBES.2014.187"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Versicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Versicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenrente UVG"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:01:29", "Checksum": "f11c3d4701beff3a4723db0ce8191dca", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Versicherungsgericht 10.04.2017 VSBES.2014.187\nRegeste:\nInvalidenrente UVG\n\n\nBeim Beschwerdeführer liege eine komplexe Situation nach oben genanntem Unfall mit nachfolgender Operation bei gegebener Kausalität zwischen dem Unfall und den jetzigen Beschwerden vor. Die Schmerzen im medialen Fersenbereich seien am ehesten durch Vernarbungen im Bereich des N. tibialis respektive seiner Aufzeigung in den Plantaris medialis sowie lateralis zu erklären. Hier bestehe ein deutlicher Druckschmerz. Darüber hinaus bestehe eine klare Druckdolenz im Ansatzbereich der Plantarfaszie, an der Stelle, wo die Fersenosteotomie durchgeführt worden sei. Ausserdem liege eine Spitzfussstellung vor. Dies könne durch gelenkblockierende Überreste der AMIC-Plastik im ventralen OSG-Bereich bedingt sein. Aus diesem Grund werde die Durchführung einer OSG-Arthroskopie mit zentralem Débridement und Entfernung sämtlicher störenden Restmaterialien der AMIC-Plastik empfohlen. Im gleichen Schritt werde über eine mediale Inzision am Calcaneus ein Release des N. tibialis respektive seiner Äste durchgeführt.\n6.16 Dr. med. C.___, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Konsiliarpsychiater, hielt aufgrund der psychiatrischen Untersuchung des Beschwerdeführers am 14. August 2012 mit Bericht vom 15. August 2012 folgende Diagnosen fest (S.A. 300):\n- Kombinierte Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F61.0) mit selbstunsicheren, paranoiden und ausgeprägt misstrauischen Zügen\n- Essattacken (ICD-10 F50.4)\n- Status nach mindestens schädlichem Gebrauch von Alkohol, Herbst 2010 (ICD-10 F10.1)\nDie spezifische Persönlichkeitsstörung lasse sich nicht eindeutig einer Unterkategorie zuordnen, so dass er von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung ausgehe. Es seien etliche Persönlichkeitszüge vorhanden, wie sie bei der andauernden Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung beschrieben würden. So zeige der Beschwerdeführer eine andauernde misstrauische Haltung gegenüber der Welt und einen ausgeprägten sozialen Rückzug. Er berichte von einem andauernden Gefühl von Anspannung. Es bestünden eine ausgeprägte Selbstunsicherheit und abhängige Züge. So sehe er sich immer in einer Abhängigkeit von anderen Personen, was vor allem am Arbeitsplatz seine subjektiven persönlichen Freiräume massiv einschränke. Weiter bestünden Symptome wie sie bei paranoiden Persönlichkeitsstörungen gesehen würden. Es bestehe eine Neigung, dauerhaft Groll zu hegen, wie es gegenüber der Physiotherapeutin geäussert werde. In diesem Kontext zeige sich auch eine gewisse Selbstbezogenheit. Der Umgang mit den Schmerzen im Rahmen der unfallversicherten Verletzung des rechten Sprunggelenkes könne im Rahmen dieser Persönlichkeitsstörung gesehen werden (S. 19 f.). Das Erscheinungsbild der Schmerzverarbeitungsproblematik gehe über das Bild einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10 F45.41) hinaus. Es sei zwar ein kontinuierlicher, an den meisten Tagen anhaltender, schwerer und belastender Schmerz vorhanden. Der Hauptfokus der Aufmerksamkeit liege jedoch nicht nur auf dem Schmerz, sondern auch auf den Beziehungsaspekten im Rahmen des Behandlungsumfeldes. Es sei mit dem Beschwerdeführer besprochen worden, dass es sinnvoll sei, die psychotherapeutischen Behandlungen wieder aufzunehmen. Unabhängig von den Schmerzen wäre es wichtig, die lebensgeschichtlichen Ereignisse und die dauernde Drucksituation unter der er leide, zu behandeln. Dies könnte auch einen positiven Effekt auf das Schmerzerleben zeigen (S. 20).\n6.17 Dr. med. D.___, Facharzt für Chirurgie FMH, hielt in seiner versicherungsmedizinischen Beurteilung vom 27. August 2012 (S.A. 317) fest, zwei anerkannte Fuss-Spezialisten (Prof. U.___ und Prof. E.___) hätten die Indikation zu einer diagnostischen und therapeutischen OSG-Arthroskopie gestellt. Das Schmerzverhalten des Beschwerdeführers möge zwar teilweise auch durch die psychiatrisch festgestellte Persönlichkeitsstörung beeinflusst sein (Exploration vom 14. August 2012 durch Dr. C.___), ein unfallbedingtes Substrat am Fuss lasse sich aber nicht verneinen. Bei orthopädisch nachvollziehbarer Indikation und realistischer Chance für eine erhebliche Besserung werde also empfohlen, dem [...] eine entsprechende Kostengutsprache zu erteilen.\n6.18 Dr. med. AA.___, Facharzt für Neurologie FMH, EEG & ENMG & Zerebrovaskuläre Medizin, führte im Bericht vom 17. Oktober 2012 (S.A. 345) aus, er könne die Beschwerden und Behinderungen des Beschwerdeführers aus neurologischer Sicht nicht erklären. Die eingehende neurologische Untersuchung inkl. Neurographie ergebe keine Hinweise auf eine peripher-neurogene Läsion als Ursache der Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Er finde auch keinen typischen Befund für ein CRPS (Complex regional pain syndrome). Gegeben sei eine diskrete sensible Polyneuropathie mit vorwiegend Tiefensensibilitätsstörung. Aufgrund der Symmetrie der Befunde stehe dies sicher nicht im Zusammenhang mit diesen rechtsseitigen Fussbeschwerden (S. 2).\n6.19 Dr. med. C.___ hielt aufgrund seiner psychiatrischen Beurteilung vom 13. November 2012 (S.A. 355) fest, die beiden Berichte ([...] vom 5. Mai 2011, vgl. E. II. 6.8 hiervor, und Dr. med. AB.___ vom 5. November 2012, S.A. 352) ergäben keine wesentlichen Änderungen seiner diagnostischen Beurteilung im Bericht vom 15. August 2012 (vgl. E. II. 6.16 hiervor)."}