Inwieweit diese zu überzeugen vermögen, kann indes offen bleiben (s. E. II. 3.3.3 hiernach). 3.3.3 Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass ab November 2011 einerseits keine psychiatrisch bedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag. Andererseits war die dem pneumologischen Leiden angepasste bisherige Tätigkeit als Betreuer weiterhin vollschichtig ohne Leistungseinbusse zumutbar. Die spätere Verschlechterung der Leistungsfähigkeit wegen des Lungenleidens ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit frühestens im September 2013 eingetreten.