Dies korrespondiert mit der damaligen maximalen Sauerstoffaufnahme von 21 ml/min/kg (IV-Nr. 7 S. 1), welche grundsätzlich mittelschwere Arbeiten mit Lasten von 20 bis 30 kg erlaubt (s. dazu Dr. med. Jahn, Pneumologische Begutachtung - Fortbildung im Rahmen der ASIM-Fortbildungen, Basel, 12. Juni 2013, S. 37, abrufbar unter: http://www.unispital-basel.ch/fileadmin/unispitalbaselch/Bereiche/Medizin/Asim/ Fortbildungen/Archiv_Fortbildungen/2013/Fortbildung_Unterlagen_Juni_2013.pdf). Der Beschwerdeführer war folglich im August 2011 in seiner angestammten Tätigkeit als Betreuer noch uneingeschränkt arbeitsfähig. Für die folgenden zwei Jahre liegen auch von Dr. med.