13 S. 3). Vor diesem Hintergrund steht fest, dass sich der Gesundheitszustand zwischen August 2010 und Februar 2016 verschlechtert hat. Dem Experten ist es jedoch nicht möglich, auf Grund der Messwerte ab 2010 den genauen Verlauf der Arbeitsfähigkeit nachzuzeichnen. Auch in der ergänzenden Stellungnahme vom 19. Mai 2017 äussert er sich zwar zur Ateminvalidität 2010 und 2013, doch ergeben sich daraus keine Aussagen, ab wann als Betreuer eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 20 % bestand.