Die lungenfunktionellen Messwerte bildeten zusammen mit den Messwerten einer arteriellen Blutgasanalyse die Eckpfeiler für die Bemessung der medizinisch-theoretischen Ateminvalidität (mtA). Diese beziehe sich auf eine messbare Einschränkung der Lungenleistung. Auf Grund der Ateminvalidität werde dann für den einzelnen Patienten unter Berücksichtigung seiner Diagnosen und der beruflichen Anforderungen die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit bestimmt. Die Prozentangaben der Ateminvalidität mithilfe der Spirometrie könnten nicht absolut exakt sein.