Die am 23. Februar 2016 durchgeführte Blutgasanalyse zeige diskret bessere Werte als bei der Untersuchung am 16. Juni 2014, jedoch schlechtere als am 22. Juli 2015. Die zur Verfügung stehenden Informationen sprächen dafür, dass der Beschwerdeführer im August 2010 für eine körperlich leichte bis mittelschwere Arbeit in einer rauch- und allergenarmen Umgebung zu 100 % arbeitsfähig gewesen sei, nicht jedoch für eine körperlich schwere Arbeit. Die Tätigkeit als Betreuer sei zu diesem Zeitpunkt aus pneumologischer Sicht zumutbar gewesen. Die respiratorische Situation habe sich im weiteren Verlauf verschlechtert.