Der Verlauf ab 2010 könne mit den zur Verfügung stehenden Daten nicht abschliessend beurteilt werden, da lungenfunktionelle Verlaufsmesswerte fehlten. Die im Dezember 2015 durchgeführte lungenfunktionelle Untersuchung zeige im Vergleich zur aktuellen Untersuchung mehr oder weniger unveränderte Messwerte, so dass die Arbeitsfähigkeit zu diesem Zeitpunkt in etwa unverändert gewesen sei wie heute. Da die Sauerstoffanwendung mindestens ab Juli 2014 beschrieben werde, sei bereits damals eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit anzunehmen. Allerdings könne der Grad der Einschränkung mangels lungenfunktioneller Messwerte nicht benannt werden (A.S. 91).