Der Gesundheitszustand habe einen wechselnden Verlauf gehabt. Aus psychiatrischer Sicht liege spätestens ab Begutachtungszeitpunkt keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vor. Diese Aussage treffe retrospektiv beurteilt auch auf die Zeit seit 2010 zu. Aus pneumologischer Sicht habe die Arbeitsfähigkeit wegen der chronischen Bronchitis im Laufe der Jahre abgenommen. Der Verlauf ab 2010 könne mit den zur Verfügung stehenden Daten nicht abschliessend beurteilt werden, da lungenfunktionelle Verlaufsmesswerte fehlten.