Eine chronische Bronchitis entwickle sich allmählich über Jahre hinweg, somit sei ein zeitlich genauer Eintritt der Gesundheitsschädigung nicht festzulegen. Aus pneumologischer Sicht bestehe für die körperlich belastende bisherige Tätigkeit als Betreuer keine Arbeitsfähigkeit mehr (A.S. 90). Zumutbar sei lediglich noch eine körperlich kaum belastende Arbeit in einer allergen- und raucharmen Umgebung, bei welcher der Beschwerdeführer gleichzeitig noch O2 einsetzen könne. Bei einem Pensum von acht Stunden am Tag bestehe eine verminderte Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % auf Grund eines erhöhten Pausenbedarfes.