depressive Episoden diagnostiziert worden seien (A.S. 121). Was beim Beschwerdeführer ursprünglich zu einer Abhängigkeit von illegalen Drogen geführt habe, lasse sich retrospektiv anhand der vorliegenden Akten nicht beurteilen, auch nicht der Rückfall in die Opiatabhängigkeit am letzten Arbeitsplatz nach mehrjähriger Abstinenz. Die Angaben des Beschwerdeführers, dass er lange Zeit ständig überfordert gewesen sei, stimme aber mit der Erfahrung überein, dass Drogenrückfälle durch anhaltende Belastungs- und Stresssituationen begünstigt würden, insbesondere dann, wenn – wie hier – zuvor keine langfristige Drogentherapie stattgefunden habe. (A.S. 121).