dauerhafte Arbeits- resp. Leistungsunfähigkeit abgeleitet werden. Ansonsten hätte die Diagnose gemäss F33 angepasst werden müssen (wiederkehrende oder chronifizierte depressive Episoden), was hier in den Vorbefunden nicht geschehen sei. Von daher werde die Schlussfolgerung des RAD-Arztes Dr. med. J.___ uneingeschränkt geteilt. Persönlichkeitsstörungen wiederum müssten nicht zwangsläufig zu Einschränkungen der Arbeits- resp. Leistungsfähigkeit führen, d.h. allfällige Einbussen müssten anhand spezifischer Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit aufgezeigt und nicht allein aus der gestellten Diagnose abgeleitet werden. Auch hier seien die Ausführungen von Dr. med. J.___ in sich schlüssig.