Der Blutspiegel von Quetiapin liege unter der Nachweisbarkeitsgrenze, was sich mit den Angaben des Beschwerdeführers decke, er nehme das Medikament nur sehr sporadisch (A.S. 118). Zusammenfassend ergebe die aktuelle Untersuchung eindeutig keine psychiatrische Störung mit Krankheitswert, welche die Arbeits- und Leistungsfähigkeit gegenwärtig beeinträchtige. Insbesondere könnten eine depressive Störung, eine Persönlichkeitsstörung oder ein ADHS im Erwachsenenalter sicher ausgeschlossen werden (A.S. 119).