Allerdings habe der Beschwerdeführer von 102 Fragen nur neun mit Ja beantwortet, was mit der Neigung zur überhöhten positiven Selbstdarstellung und rigider Abwehr von möglichen Befunden erklärbar sei. Bei den Urintests vom 8. und 23. Februar 2016 sei lediglich Methadon nachgewiesen worden, jedoch keine der übrigen geprüften Substanzen wie Opiate‚ Kokain oder THC. Der Blutspiegel von Quetiapin liege unter der Nachweisbarkeitsgrenze, was sich mit den Angaben des Beschwerdeführers decke, er nehme das Medikament nur sehr sporadisch (A.S. 118).