Der Beschwerdeführer stehe in ambulanter psychotherapeutischer Begleitung bei einer Psychologin, mit der er alle 14 Tage bis einmal im Monat spreche (A.S. 117). Neben der klinischen Untersuchung seien folgende psychometrischen Testuntersuchungen durchgeführt worden (A.S. 117 f.): · Cerebraler Insuffizienztest, Zahlenverbindungs- und Bentontest (erworbene hirnorganische Defizite): Der Beschwerdeführer erreiche durchwegs normale Ergebnisse, was zusammen mit dem blanden klinischen Befund mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen kognitive Funktionseinbussen spreche. · Beckscher und Hamilton-Depressionstest (Selbst- und Fremderfassung depressiver Symptome): Der Score von neun resp.