116 f.). Besondere psychodynamisch beeinträchtigende Konfliktbereiche oder psychosoziale Belastungssituationen liessen sich weder aktuell noch retrospektiv eruieren. Neben der Methadonsubstitution nehme der Beschwerdeführer keine illegalen Drogen mehr. Er erhalte Quetiapin in Reserve verschrieben, die er aber sehr selten ausschöpfe. Der Beschwerdeführer stehe in ambulanter psychotherapeutischer Begleitung bei einer Psychologin, mit der er alle 14 Tage bis einmal im Monat spreche (A.S. 117).