die Abstinenz eher positiv auf die beruflichen Tätigkeiten ausgewirkt haben dürfte. Der Beikonsum von Heroin sei nur reduziert worden, obwohl die Sistierung das Ziel einer Substitutionsbehandlung darstellen sollte. Die attestierte Arbeitsunfähigkeit von 50 % könne auf Grund der RAD-Untersuchung nicht bestätigt werden (S. 18). 3.1.4 Dr. med. E.___ teilte der Vertreterin des Beschwerdeführers mit E-Mail vom 18. September 2013 (IV-Nr. 80 S. 5) mit, er habe diesen gestern gesehen. Die Lungenkrankheit habe sich seit 2011 nochmals deutlich verschlechtert. Die schon vorher schlechte Lungenfunktion habe sich seit 2010 halbiert.