Nicht zumutbar seien Tätigkeiten mit besonderen psychischen Belastungen (z.B. besonders hoher Verantwortung oder weitreichenden Entscheidungen innert kurzer Zeit). Ungünstig und wegen des Beikonsums prekär seien Arbeiten mit regelmässigem Führen von Motorfahrzeugen. Günstig seien Tätigkeiten mit kontinuierlichem Arbeitsanfall ohne besondere Belastungsspitzen (S. 18). Zur Stellungnahme von Dr. med. F.___ vom 28. November 2012 seien folgende Bemerkungen anzubringen: Die Angabe, wonach der Beschwerdeführer erst Ende August 2010 einen Rückfall mit Heroin gehabt habe, stimme nicht mit seinen Angaben bei der RAD-Untersuchung überein.