Seine Vitalgefühle seien vermindert. Eine durchgehende depressive Verstimmung sei nicht feststellbar. Antrieb, Motivation und Initiative seien vermindert. Für akute Suizidalität fehlten Anhaltspunkte (S. 14). Zusammenfassend seien keine durchgehende depressive Stimmungslage sowie keine Anhaltspunkte für Störungen von Aufmerksamkeit und Konzentration feststellbar. Eine Persönlichkeitsstörung sei ebenfalls nicht ersichtlich, insbesondere seien die diagnostischen Leitlinien einer spezifischen Persönlichkeitsstörung gemäss ICD-10 nicht erfüllt.