An die Mitwirkungspflicht eines Süchtigen zu appellieren, verkenne die Dynamik einer Abhängigkeit. Diese beinhalte, dass der Süchtige gerade in einer Krise und bei einer dekompensierten Persönlichkeitsstörung dem Suchtdruck nicht oder nur sehr schwer widerstehen könne. Der Beschwerdeführer habe sich lange Zeit auf die COPD als einzige Ursache seiner Beschwerden versteift. Es bleibe dabei, dass die dekompensierte Persönlichkeitsstörung gegenwärtig zu einer Arbeitsunfähigkeit von 50 % führe. In seinem Bericht vom 2. April 2013 diagnostizierte Dr. med. E.___ neu eine COPD GOLD Stadium III (BB-Nr. 34).