Die von Dr. med. F.___ ab 1. November 2011 attestierte Arbeitsunfähigkeit von 50 % sei drogendominant begründet und auf Grund der fehlenden Mitwirkung des Beschwerdeführers nicht nachvollziehbar. Dieser habe möglicherweise während der versuchten Methadoneinstellung Heroin konsumiert. Das Scheitern der bisherigen Eingliederungsversuche sei dem Drogenkonsum zuzuschreiben. Zwar gehe die Sucht teilweise sekundär auf die Persönlichkeitsstörung zurück, doch sei der Beschwerdeführer von 2002 bis 2009 abstinent und voll arbeitsfähig gewesen. Dr. med. F.___ erwiderte auf den RAD-Bericht am 28. November 2012 (IV-Nr.