Ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: 1) Status nach mittelschwerer depressiver Episode 2010/2011, teilremittiert, aktuell leichtgradig 2) Verdacht auf adultes ADHS 3) Psychosoziale Belastungssituation Vom 24. August 2010 bis 31. Oktober 2011 habe wegen der akzentuierten Lungenprobleme und der psychischen Erkrankung vorübergehend eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bestanden. Seither sei der Beschwerdeführer in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Betreuer wieder zu 100 % arbeitsfähig. Auch andere körperlich leichte Tätigkeiten in einer staubfreien Umgebung seien möglich. Die von Dr. med. F.__