Die Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf liege seit 1. November 2011 bei 50 %. Die Lungenerkrankung erlaube nur leichte körperliche Arbeiten. Dr. med. I.___, Facharzt für Allg. Medizin FMH, vom Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) der Beschwerdegegnerin, führte in seiner Stellungnahme vom 11. September 2012 (IV-Nr. 51 S. 2 ff.) folgenden Diagnose auf: A) Mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: 1) Opiat-Abhängigkeitssyndrom, aktuell intermittierender Konsum 2) Abhängige Persönlichkeitsstörung 3) COPD GOLD Stadium II mit - zusätzlich asthmatischer Komponente - Lungenemphysem vom gemischten Typ - persistierendem Zigarettenrauchen B) Ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: 1)