Eine Verlängerung des Trainings mache keinen Sinn. Die Abteilung Berufliche Eingliederung der Beschwerdegegnerin schloss den Fall in der Folge ab (IV-Nr. 35). Dr. med. F.___ stellte in seinem Bericht vom 22. März 2012 (IV-Nr. 46 S. 1 ff.) folgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit: - Opiat-Abhängigkeitssyndrom seit 1983, aktuell intermittierender Konsum - Status nach mittelschwerer depressiver Episode 2010/2011, teilremittiert, aktuell mittelgradig - Verdacht auf adultes ADHS - abhängige Persönlichkeitsstörung Die Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf liege seit dem 1. November 2011 wieder bei 50 %.