Eine vollständige Heilung der chronischen Lungenkrankheit sei nicht möglich. In den nächsten Jahren sei von einer weiteren Verschlechterung auszugehen, wobei die Geschwindigkeit davon abhänge, ob der Beschwerdeführer das Rauchen aufgebe. Im erlernten Beruf des Kaminfegers sei der Beschwerdeführer nicht mehr arbeitsfähig, während die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Betreuer in einem Heim möglich sei. Leichtere körperliche Arbeiten unter guter Lufthygiene seien täglich acht Stunden ohne Leistungseinbusse zumutbar. Vom 26. September 2011 bis 2. Januar 2012 absolvierte der Beschwerdeführer bei der [...] ein Belastbarkeitstraining.