3.1 3.1.1 Der Beschwerdeführer absolvierte von 1980 bis 1984 die Ausbildung zum Kaminfeger und von 1995 bis 1999 eine Anlehre als Offsetdrucker (IV-Nr. 2 S. 5 Ziff. 5.2). Er übte verschiedene Berufe aus (s. IV-Nr. 11). Zuletzt war er ab April 2007 als Betreuer in einem Wohnheim beschäftigt. Diese Anstellung löste der Beschwerdeführer per 31. August 2010 auf (IV-Nr. 13 S. 2). Er begründete dies damit, dass er einen Zusammenbruch habe verhindern wollen (IV-Nr. 12 S. 2). 3.1.2 Dr. med. E.___, Facharzt FMH für Lungenkrankheiten und Innere Medizin, stellte in seinem Bericht vom 10. November 2010 (IV-Nr.