6. Juli 2017 äussern. Der Beschwerdeführer verweist in erster Linie auf seine Ausführungen an der kommenden Verhandlung (A.S. 214). Die Beschwerdegegnerin wiederum beantragt ein pneumologisches Obergutachten (A.S. 218 f.). 2.5 Am 30. November 2017 findet vor dem Versicherungsgericht eine zweite öffentliche Hauptverhandlung statt. Der Vertreter des Beschwerdeführers bringt vor, über seinen Antrag, bei Dr. med. D.___ seien Erkundigungen zur Wegfähigkeit des Beschwerdeführers einzuholen, sei noch nicht entschieden worden.