Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 2.3 Der Präsident des Versicherungsgerichts weist mit Verfügung vom 16. September 2016 den Antrag des Beschwerdeführers auf Partei- und Zeugenbefragung ab (A.S. 144 f.). Am 30. November 2016 findet vor dem Versicherungsgericht eine öffentliche Hauptverhandlung statt (s. Protokoll, A.S. 166 f.). Der Beschwerdeführer lässt den Beweisantrag stellen, es seien die lungenfunktionellen Verlaufsmesswerte ab 2010 (Beschwerdebeilage / BB-Nr. 3 – 47) zu den Akten zu nehmen und dem pneumologischen Experten Dr. med. D.___ vorzulegen, damit dieser zur Arbeitsfähigkeit ab August 2010 Stellung beziehe (A.S. 156 ff.).