eine unbefristete ganze Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 100 %, eventuell abgestuft, nach Massgabe einer verminderten Leistungsfähigkeit von 50 %, mit Wirkung ab spätestens 1. August 2011 zuzusprechen. 2. Eventualiter: a) Es seien ergänzende echtzeitliche medizinische Beurteilungen einzuholen und eine Ergänzung beim MEDAS-Pneumologen darüber, inwiefern die Wegefähigkeit beim Versicherten gegeben sei (…) b) Die Beschwerdegegnerin sei aufzufordern, Verweistätigkeiten zu konkretisieren. 3. Die Kosten des Gerichtsgutachtens seien der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.