Weiter lässt der Beschwerdeführer am 18. August 2014 eine ergänzende Beschwerdebegründung einreichen (A.S. 36 ff.). Mit Eingabe vom 3. Oktober 2014 verzichtet die IV-Stelle auf eine Beschwerdeantwort und beantragt die Abweisung der Beschwerde unter o/e-Kostenfolge (A.S. 44). Der Vertreter des Beschwerdeführers reicht sodann am 17. November 2014 eine Kostennote ein (A.S. 46 ff.). 2.2 Am 10. Dezember 2015 gibt das Versicherungsgericht bei der [Gutachterstelle] B.___ ein polydisziplinäres Gutachten (Innere Medizin, Pneumologie und Psychiatrie) in Auftrag, nachdem die Parteien dagegen keine Einwände erhoben haben (A.S. 62 f.). Dieses Gerichtsgutachten ergeht am 2. Mai 2016 (A.S. 70 ff.).